Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung kann und möchte ich Sie darin unterstützen, als neutraler Sachverständiger die Ursachen zu ermitteln und Streitigkeiten mittels einer fundierten Analyse in Form von einem Vor-Ort-Gespräch sowie einem kurzen Begehungsprotokoll oder eines vollständigen Gutachtens beizulegen, bevor sich aus einem kleinen Schimmelschaden ein großer Rechtstreit entwickelt.

SchimmelbefallSchimmel-Feuchtigkeit

Was tun bei Schimmelbefall?

Gerade in der kalten Jahreszeit häuft sich sehr oft die Frage im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schimmel- und Feuchtschäden in Wohnräumen. Dies liegt oft daran, dass während der Heizperiode im Winter ein geringerer Luftaustausch durch das Lüften der Wohnung stattfindet als im Sommer. In der warmen Raumluft speichert sich daher die durch Wohnen (Kochen, Baden, Duschen, Waschen, Wäschetrocknen etc.) entstandene Feuchte. Die Feuchtigkeit der Raumluft ist aus diesem Grund um einiges höher als die der Außenluft. Je höher die Raumluftfeuchte ist, umso eher kann Tauwasserniederschlag an Wandstellen auftreten, deren Temperatur wegen zu geringer Beheizung oder Dämmung unter der Taupunkttemperatur der Raumluft liegt. Sie erkennen das zum Beispiel an den Wasserrückständen auf den Glascheiben Ihrer Fenster nach dem Schlafen. Hierbei handelt es sich dann um einen sichtbaren Tauwasserniederschlag. Die meeisten Menschen nehmen dann ein trockenes Tuch und wischen das Wasser weg. Fertig. Gefährlich ist aber der Tauwasserniederschlag den man nicht sehen kann.

Wenn es dann zu Schimmelbefall an den Wänden kommt, ist die Aufregung groß und es besteht Handlungsbedarf.

Und wenn es später darum geht, die Verantwortlichkeit des Feuchteschadens zu klären und die daraus resultierende Frage, wer denn die Kosten für die Schadenbeseitigung sowie eventuelle Folgekosten zu tragen hat, fangen meist die Streitigkeiten an.

Mieterseitig werden i.d.R. als Ursache der Schäden bauliche Mängel und von der Seite der Vermieter das falsche Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter als Gründe angegeben.

Für eine weitere Vorgehensweise ist daher zu klären, worin die tatsächliche Ursache für den Feuchte- bzw. Schimmelschaden liegt.

Diese Ursachen können mit Hilfe von einem Sachverständigengutachten, dass die beiden Mietparteien gemeinsam in Auftrag geben, ermittelt werden. Im Wege eines Beweissicherungsverfahrens, kann ebenfalls ein Gutachten zu den Ursachen des Schadens eingeholt werden.

In der Regel reicht es für die Ursachenforschung aus, einen Sachverständigen mit der Erstellung von einem Begehungsprotokoll zu beauftragen. Dies ist wesentlich kostengünstiger als ein vollwertiges Gutachten und wird erfahrungsgemäß von beiden Seiten akzeptiert.

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